Target2 – die ungeahnte Gefahr

Target2, das Verrechnungssystems für den Zahlungsverkehr innerhalb von Europa, kann, insbesondere für Deutschland und damit in Verbindung stehend für die deutschen Steuerzahler zu einer großen Gefahr werden.

Der Grundgedanke des Target2-Konzeptes ist es, Überweisungen innerhalb von Europa nicht mehr mit dem realen Transfer echten Geldes zu verbinden, sondern vielmehr ein virtuelles Verrechnungssystem zu etablieren. Die Europäische Zentralbank dient hierbei als Verrechnungsstelle. Weist beispielsweise ein griechischer Bürger bei seiner Hausbank eine Überweisung an, deren Betrag auf einem deutschen Konto gutgeschrieben werden soll, so übermittelt die Hausbank das Geld an die griechische Notenbank. Ab diesem Zeitpunkt ist der eigentliche reale Geldtransfer abgeschlossen. Die griechische Notebank beauftragt die EZB nun mit der Weitergabe der Überweisung. Ohne Geld erhalten zu haben, leitet die EZB den Auftrag an die jeweilige Nationalbank weiter, in diesem Fall die deutsche Bundesbank, ohne an diese Geld zu übermitteln. Diese überweist nun das Geld an die jeweilige Hausbank des Zahlungsempfängers, bei welcher das Geld auf dem Konto gutgeschrieben wird.

Da die griechische Nationalbank kein Geld eingezahlt hat, entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber der EZB (negativer Target-Saldo), für die deutsche Nationalbank eine Forderung an ebendiese (positiver Target-Saldo), jeweils auf den lautenden Überweisungsbetrag.

Ein solches System ist alles andere als unsinnig, zumal unnötige Geldtransfers vermieden werden und ebendies ökonomische Vorteile mit sich bringen kann. Der Nachteil liegt in dem Fehlen eines Ausgleichsmechanismuses begründet. Das Verrechnungssystem der amerikanischen Notenbank (FED) ähnelt dem des Target2, wobei eine ganz entscheidene und wichtige Abweichung besteht. Die an der FED angeschlossenen Notenbanken mit einem negativen Saldo, also jene, die mehr Geld zur Auszahlung angewiesen haben, als zur Einzahlung zugesichert, müssen an diejenigen gesicherte Staatsanleihen übertragen, die einen positiven Saldo aufweisen – und dies kontinuierlich, jeweils im April eines Jahres. In Europa besteht ein solcher Mechanismus nicht.

Die Forderung der Bundesbank durch das Target2-System beläuft sich mitlerweile auf mehr als 644 Milliarden Euro (30. April 2012), Tendenz steigend. Griechenland hingegen, das im Gegensatz zu Deutschland einen negativen Target-Saldo aufweist, hat Verbindlichkeiten in Höhe von 104 Milliarden Euro zu begleichen. Würde Griechenland die Euro-Zone verlassen, so ist die Abschreibung der Forderungen aus Sicht der EZB wahrscheinlich. Gemessen an dem EZB-Kapitalanteil in Höhe von 27 %, müsste Deutschland für ca. 28 Milliarden Euro einstehen.

Die Aussicht in anderen Staaten ist keine bessere. Die Target2-Verbindlichkeiten Spaniens stiegen zuletzt um 65 Milliarden auf 276 Milliarden Euro – und das wohlgemerkt innerhalb eines Monats.

Forderungen der Bundesbank aus Target2
Target-Salden anderer Euro-Staaten

 

Was sind Eurobonds?

Bei Eurobonds handelt es sich um Anleihen, die nicht von einzelnen Euro-Staaten bzw. Mitgliedsstaaten der europäischen Union herausgegeben werden, sondern um Schuldverschreibungen, bei denen der Emittent die Gesamtheit der teilnehmenden Staaten abbildet.

Dadurch, dass alle Teilnehmerstaaten eine gemeinsame Anleihe herausgeben, bürgen somit alle für die Rückführung der Einzahlungen, was dazu führt, dass Staaten, wie beispielsweise Griechenland oder Italien vorteilhaftere Konditionen für die Geldmittelbeschaffung erhalten.

Durch den Umstand, dass wirtschaftsstarke und -schwache Unternehmen die Kreditaufnahme gemeinsam durchführen, entsteht für Staaten wie Deutschland und Frankreich ein Nachteil, da diese Staaten ohne gemeinsame Eurobonds Geldmittel günstiger beschaffen können, da in diesem Fall keine Bürgschaft für die Gesamtheit der Teilnehmer eingegangen wird.

Einkommensteuer auf Mieteinnahmen und anderen Einkommenserhöhungen

Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat die daraus resultieren Erträge bzw. Gewinne regelmäßig zu versteuern. Abhängig von dem übrigen erzielten Einkommen, beispielsweise aus nichtselbstständiger Arbeit, variiert die Einkommensteuerbelastung auf die erzielten Gewinne.

Werden beispielseweise 200 EUR pro Monat (2.400 EUR / p.a.) aus Vermietung und Verpachtung erzielt und beträgt das Jahreseinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit 48.000 EUR, so ergibt sich eine Einkommensteuermehrbelastung in Höhe von 1.021 EUR (43 %).

Erzielen Sie hingegen 900 EUR pro Monat (10.800 EUR / p.a.) durch Mieteinnahmen bzw. die daraus resultierenden Gewinne und ist kein weiteres Einkommen vorhanden, so beträgt die Einkommensteuer 487 EUR (5 %).

Anhand dieser Tabelle – für das Steuerjahr 2010 / 2011 – können Sie ablesen, inwiefern eine Erhöhung des Einkommens Auswirkungen auf die Einkommensteuermehrbelastung hat. Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % ist ohne Berücksichtung der Freigrenze eingerechnet, sodass es bei niedrigen Einkommen zu minimalen Abweichungen kommen kann:

Die Berechnung ist nicht ausschließlich an Erträge aus Vermietung und Verpachtung zugrundegelegt, sondern kann auch für eine allgemeine Erhöhung des Einkommens maßgeblich sein.

Parteispenden steuerlich absetzen

Wer eine politische Partei finanziell unterstützen möchte, kann auf eine gesonderte Art der steuerlichen Absetzbarkeit zurückgreifen. Pro Kalenderjahr können bis zu 3.300 EUR bzw. 6.600 EUR (bei gemeinsamer Veranlagung, z.B. Ehegemeinschaft) steuerlich berücksichtigt werden.

Für die Spendezone bis 1.650 EUR (3.300 EUR) kann unmittelbar die Hälfte von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden (gemäß § 34 g EStG). Daraus resultiert ein Steuervorteil in Höhe von 825 EUR pro Person, wobei berücksichtigt werden muss, dass auf Grund der Tatsache des Bestehens des Solidaritätszuschlages weitere 45,38 EUR sowie für Kirchensteuerpflichtige 66,00 EUR bei acht Prozent bzw. 74,25 EUR bei neun Prozent Kirchensteuersatz eingespart werden können. Somit liegt die gesamte Steuerersparnis für diese Spendezone bei mehr als 50 % (52,75 % ohne Kirchensteuer; 56,57% mit acht Prozent Kirchensteuer; 57,25 % mit neun Prozent Kirchensteuer).

Der Betrag über 1.650 EUR (3.300 EUR) und bis zu 3.300 EUR (6.600 EUR) kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden (gemäß § 10 b Abs. 2 EStG)
und wirkt sich, abhängig von dem persönlichen Einkommensteuersatz, ebenfalls steuermindernd aus.

Werden in einem Kalenderjahr mehr als 3.300 EUR Parteispenden geleistet, ist der übersteigende Betrag nicht mehr steuerlich begünstigt.

Parteispenden unterliegen einer gesonderten staatlichen Bezuschussung, sodass für jeden gespendeten Euro bis 3.300 EUR pro Person ein Zuschuss i.H.v. 0,38 EUR an die jeweilige politische Partei geleistet wird.

Parteispenden von juristischen Personen (Kapitalgesellschaften) werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Parteispende (Stand: 26.09.2011)

Aufwendungen für die Erstausbildung / Erststudium können steuerlich absetzbar sein

Aufwendungen, die unmittelbar durch die Erstausbildung bzw. durch das Erststudium entstanden sind, können unter Umständen steuerlich absetzbar sein und das zu versteuernde Einkommen nach der Ausbildung mindern. Der Bundesfinanzhof entschied, diese Art von Aufwendungen nicht verpflichtend als Sonderausgaben, sondern optional als Werbungskosten einzustufen.

Die steuerliche Behandlung von Sonderausgaben und Werbungskosten ist grundlegend unterschiedlich und hat je nach Art und Umfang der Aufwendungen und Einnahmen während der Ausbildungszeit des jeweiligen Steuerzahlers vor- und nachteilige Auswirkungen.

Werden die Ausbildungsaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht, so können Verluste, welche in einem Veranlagungszeitraum entstanden sind, nicht auf Folgejahre fortgeführt werden. Wird während der Ausbildungszeit einer Beschäftigung nachgegangen, aus der ein Einkommen entsteht, welches nach Verrechnung mit den Ausgaben, innerhalb des Freibetrages liegt, kann ebenfalls kein Steuervorteil erzielt werden, da keine Einkommensteuer anfällt.

Durch die Anwendung der vorweggenommenen Werbungskosten können Verluste solange fortgetragen werden, bis der daraus resultierende Betrag durch die eigentliche entgeltliche Berufstätigkeit ausgeglichen worden ist. Werden während der Ausbildung Einnahmen erzielt, kann die steuerliche Behandlung der Aufwendungen als Sonderausgaben günstiger sein, wenn die Werbungskosten unter 920,00 EUR liegen und ein Einkommen vorhanden ist, welches den Freibetrag übersteigt, sodass Einkommensteuer anfallen würde.

 

Bonussparen lohnt sich – aus der Sicht der Bank

Warum Banken besonders das Produkt Bonussparen bewerben wird schnell klar, wenn man diese Art der Geldanlage einmal genauer analysiert. Es ist festzustellen, dass das Bonussparen ein gutes Geschäft für die Bank, jedoch nicht für den jeweiligen Geldanleger darstellt.

Das System des Bonussparens funktioniert wie folgt: Der Geldanleger bzw. Sparer bestimmt einen monatlichen Betrag, welcher angespart werden soll – im Regelfall mindestens 50 EUR. Auf die jeweils in einem Jahr eingezahlten Beträge wird ein Bonus gewährt, welcher kontinuierlich ansteigt. Zusätzlich wird ein allgemeiner Sparzins auf das gesamte eingezahlte Guthaben gewährt, was zunächst relativ Ertrag versprechend zu sein scheint.

Ein großes deutsches Kreditinstut bietet seinen Kunden sensationelle 100 % Bonus im 25. Sparjahr, plus 0,25 % auf das gesamte Guthaben. Im ersten Jahr bekommt der Sparer keinen Bonus gutgeschrieben, im zweiten Jahr wird ein kleiner Bonus in Höhe von einem Prozent des in diesem Jahr eingezahlten Betrages gutgeschrieben. Ab dem dritten Jahr gibt es 2 % und bis zum 12. Sparjahr jeweils 2 Prozentpunkte mehr. Ab dem 13. Jahr steigen die Boni immerhin um jeweils 5 Prozentpunkte pro Jahr, ab dem 22. Jahr sogar um 10 Punkte. Letztendlich erreicht man somit 100 % im letzten Sparjahr (25.). Manche Kunden lassen sich von diesen angepriesenen 100 % verführen und beachten nicht die erheblichen Nachteile dieser Anlage – aus diesem Grund wird das Bonussparen auch in nahezu jeder Filliale einer jeweiligen Bank beworben.

Doch selbst nach 25 Jahren wird real Geld vernichtet sein. Die Rendite in diesem Anlagezeitrum beträgt beim Bonussparen, unter den oben genannten Bedingungen 2,47 %. Mit einer solch geringen Rendite wird  in einem Vierteljahrhundert nicht einmal die Geldentwertung (Inflation) ausgleichen werden können. Umso kürzer die Laufzeit, desto geringer die Rendite. Bei 10 Jahren, was für die meisten Anleger immer noch eine sehr lange Laufzeit darstellt, kann der Sparer von 1,63 % Rendite ausgehen. Bei 5 Jahren wird der Sparer gerade einmal 1,26 % (p.a.) Kapitalzuwachs verzeichnen können.

Eine Änderung der Sparrate ist nur dahingehend möglich, die monatlichen Einzahlungsraten nach unten zu korrigieren. Ist diesem Fall lohnt sich das Geschäft für die Bank umso mehr – da diese nur auf eingezahlte Beträge den besagten Bonus gewährt – trotzdessen das gesamte Guthaben nur mit 0,25 % verzinsen muss. Eine Korrektur nach oben ist nach einem einmaligem Absenken nicht mehr möglich.

Fazit: Möchte man monatlich Geld sparen, so lohnt es sich diese Ersparnisse auf ein Tagesgeldkonto (2 – 3 % Rendite) einzuzahlen – dazu gibt es die Möglichkeit jederzeit über das Guthaben vollkommen zu verfügen. Ist man auf die Verfügbarkeit nicht stets angewiesen, so lässt sich die Rendite weiter erheblich steigern, wenn das Tagesgeld in Festgeld nach jeweiligen Sparzeiten umgewandelt wird. Das Bonussparen lohnt sich für die Bank – der Kunde wird mit geringen Renditen und sehr schlechter Verfügbarkeit entlohnt.